Argentalklinik
Fachklinik für Konservative Orthopädie (BGSW) und Rheumatologie
 
 
 
 

KURZANTRAG

Reha unkompliziert noch einmal beantragen - für Kinder und Jugendliche und Erwachsene

Berlin - Für alle, die ihre Reha wegen der Corona-Pandemie aussetzen, verschieben oder abbrechenmussten, besteht die Möglichkeit, die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht neu zu beantragen. Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung das Formular G0101 entwickelt. 
Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf medizinische Rehabilitationen: Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, wurden Neuaufnahmen zur stationären Reha zwischenzeitlich ausgesetzt, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Darüber hinaus mussten Reha-Maßnahmen von einigen Kliniken aufgrund behördlicher Maßnahmen vorzeitig beendet werden. Patienten konnten eine begonnene Reha auch auf eigenen Wunsch abbrechen. Für diese Fälle besteht die Möglichkeit, die Rehabilitation zu einem späteren Zeitpunkt vereinfacht neu zu beantragen. Hierfür hat die Deutsche Rentenversicherung das Formular G0101 entwickelt. Es handelt sich um einen Kurzantrag, der bundesweit verwendet werden kann.  
  
Das gilt auch für Fälle, in denen eine Kinder- und Jugend-Rehabilitation abgebrochen werden musste.  
  
Bitte beachten Sie: In Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine verkürzte Reha bewilligt wird. Für Anspruchsberechtige der Rentenversicherung gelten andere Regelungen als für Anspruchsberechtigte der Krankenkasse.  
  
 
Veröffentlicht am: 08.05.2020  /  News-Bereich: News des Klinikverbundes
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